Mobile Blitzer in Emmerich am Rhein aktuell am Freitag: Wo am 03.04.2026 Radarfallen stehen

Auf den Straßen von Emmerich am Rhein müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Freitag, den 03.04.2026 ganz besonders darauf achten, dass sie das vorgegebene Tempo einhalten. Wo es derzeit blitzt und welche Regelverstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Geblitzt wird in Emmerich am Rhein nach aktuellen Informationen gerade an 3 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.04.2026, 20:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 03.04.2026 die mobilen Radarfallen in Emmerich am Rhein, Nordrhein-Westfalen

Vorsicht 📍 auf der Netterdensche Straße (Postleitzahl 46446): Wie am 03.04.2026 um 17:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

Am 📍 Standort Weseler Straße, PLZ 46446 in Klein-Netterden (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 03.04.2026 um 17:22 Uhr gemeldet.

Dazu ist ein Blitzer am 📍 Standort Klever Straße, PLZ 46446 in Hurendeich aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 03.04.2026 um 17:23 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 20:16 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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