Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 03.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Mobile Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock! Auch heute, am Freitag, den 03.04.2026 sind Radarfallen aufgebaut und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Infos zufolge in Schloß Holte-Stukenbrock auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.04.2026, 16:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 03.04.2026 die mobilen Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
Seit 03.04.2026 um 12:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Bielefelder Straße (PLZ 33758 in Stukenbrock). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 16:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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